Unser Unternehmen ist vor allem darauf spezialisiert, die Interesse der steuerzahlenden Betriebe außergerichtlich und, wenn nötig, während einer gerichtlichen Verhandlung zu vertreten und dabei werden die Sonderregelungen des Steuerrechts bewusst, initiativ und höchst effizient angewandt.
Unsere qualifizierten Experten führen sehr effektiv die Interessenvertretung unserer Kunden im Falle des bereits entstandenen Steuerstreits als Folge einer planmäßig durchgeführten Wirtschaftsprüfung. Die erhaltenen Steuerbescheide werden unter die Lupe genommen und unter Umständen werden dagegen begründete Einsprüche eingelegt, mit dem Ziel, die Steuerlast zu minimieren.
Wir können mit Stolz sagen, dass bei allen bisher geführten Prozessen gute bis sehr gute Ergebnisse erzielt, große Nachzahlungen abgewendet bzw. Rückerstattungen erzielt wurden.
Die erhaltenen Steuerbescheide werden unter die Lupe genommen und unter Umständen werden dagegen begründete Einsprüche eingelegt, mit dem Ziel, die Steuerlast zu minimieren.